Zum Seiteninhalt

ADAC | Baedeker | Belocal | DuMont | Falk | HB Bildatlas | Kompass
Lonely PlanetMarco Polo | National Geographic | Outdoorchannel
Tripwolf | Varta-Guide | Yabadu

 


Online

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werbeaufträge in Online Medien

1. Werbeauftrag

(1) Werbeauftrag im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines oder mehrerer Werbemittel in Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere dem Internet, zum Zwecke der Verbreitung.

(2) Für den Werbeauftrag gelten - vorbehaltlich individueller Vereinbarungen - ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Anbieters, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bildet. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nicht verbindlich, auch wenn der Anbieter diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

(3) Bei Aufträgen für Werbeschaltungen, die sich nicht auf den Online-Bereich sondern auf andere Medien (z.B. Print) oder andere Produkte beziehen, gelten die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das betreffende Medium oder Produkt.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, die vorliegenden AGBs jederzeit zu ändern. Der Anbieter wird den Auftraggeber rechtzeitig über die Änderung unterrichten.

2. Werbemittel

(1) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u.a. Banner) oder aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers oder eines Dritten liegen (z.B. Link).

(2) Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden vom Anbieter als Werbung deutlich kenntlich gemacht.

3. Vertragsschluss

(1) Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Werbeauftrag durch schriftlich oder per E-Mail erfolgenden Auftrag und eine schriftliche oder per E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags zustande. Die Bestätigung kann auch mündlich oder fernmündlich erfolgen. Bei telefonisch aufgegebenen Aufträgen, Änderungen oder Konkretisierungen haftet der Anbieter nicht für Übermittlungsfehler.

(2) Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen. Soll ein Werbetreibender Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur unter Angabe einer gültigen Adresse namentlich benannt werden. Der Anbieter ist berechtigt, von den Werbeagenturen einen schriftlichen  Mandatsnachweis zu verlangen.

(3) Werbung für Waren oder Leistungen von mehr als einem Werbetreibendem oder sonstigen Inserenten innerhalb eines Werbeauftritts (z.B. Banner-, PopUp-Werbung) bedarf einer zusätzlichen schriftlichen oder durch E-Mail getroffenen Vereinbarung.

4. Abwicklungsfrist

Ist im Rahmen eines Werbeauftrags das Recht des Auftraggebers zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Vertragsabschluss abzuwickeln, sofern die Parteien vertraglich nichts abweichendes geregelt haben.

5. Auftragserweiterung

Im Rahmen eines Werbeauftrags ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der in Ziffer 4 genannten Frist unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazität auch über die im Auftrag genannte Menge hinaus weitere Werbemittel entsprechend einer gesondert zu vereinbarenden Vergütung abzurufen. Soweit eine Auftragserweiterung möglich ist, wird der Anbieter dies dem Auftraggeber bestätigen.

6. Nachlasserstattung

(1) Wird ein Werbeauftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Anbieter zu erstatten.

(2) Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, einen Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass, wenn er einen Werbeauftrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass berechtigt. Der Anspruch auf den Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der Jahresfrist schriftlich gegenüber dem Anbieter geltend gemacht wird.

7. Datenanlieferung

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, innerhalb der festgesetzten Fristen vollständige, einwandfreie und geeignete Werbemittel entsprechend dem ihm bei Auftragsbestätigung zugesandten Spezifikationssheet anzuliefern. Etwaige Abweichungen sind mit dem Anbieter unverzüglich schriftlich oder per E-Mail abzustimmen. Die Kosten für nachträgliche Bearbeitung oder Änderung der Werbemittel trägt der Auftraggeber.

(2) Die Pflicht des Anbieters zur Aufbewahrung eines Werbemittels endet drei Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung. Der Anbieter übernimmt für das gelieferte Werbemittel sowie sonstige Materialien keine Verantwortung und wird diese nur auf gesonderten Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers an diesen zurückgeben. Soweit bei Auftragserteilung nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, steht der Verlag nicht für die Platzierung von Werbemitteln an bestimmten Stellen der Online-Medien ein.

8. Ablehnungsbefugnis und Sperrung

(1) Der Anbieter behält sich vor, Werbeaufträge und einzelne Abrufe im Rahmen eines Auftrags abzulehnen bzw. zu sperren, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder deren Veröffentlichung für den Anbieter wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird, und hierdurch die Voraussetzungen aus Satz 1 erfüllt werden.

(2) Die Zurückweisung oder Sperrung wird dem Auftraggeber mitgeteilt. Der Auftraggeber ist in diesem Fall berechtigt, dem Anbieter eine geänderte Version des zu schalteten Werbemittels und/oder der Ziel-URL, auf die verlinkt werden soll, innerhalb der festgesetzten Fristen gemäß Ziffer 7 Abs. 1 zu übermitteln. Die insoweit entstehenden Mehrkosten trägt der Auftraggeber. Kann der Auftraggeber die geänderte Version nicht rechtzeitig übermitteln, behält der Anbieter den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung auch dann, wenn die Schaltung des Werbemittels nicht erfolgt. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines wesentlich geringeren Schadens vorbehalten.

9. Rechtegewährleistung

(1) Der Auftraggeber sichert zu, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtlichte Zulässigkeit des Werbemittels. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, das Werbemittel auf mögliche Rechtsverstöße hin zu überprüfen. Der Auftraggeber stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen (insbesondere des Wettbewerbs-, Urheber- oder Persönlichkeitsrechts) entstehen können. Ferner stellt der Auftraggeber den Anbieter von den Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung frei. Der Auftraggeber wird den Anbieter nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten unterstützen.

(2) Der Auftraggeber überträgt dem Anbieter sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentlichen Zugänglichmachung, Bearbeitung, Entnahme aus einer Datenbank und zum Abruf, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Die vorgenannten Rechte berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.

10. Gewährleistung des Anbieters

(1) Der Anbieter gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, angemessene Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Ein Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere nicht vor, wenn die Beeinträchtigung hervorgerufen wird durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder -hardware (z.B. Browser) oder durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder durch Rechnerausfall bei Dritten (z.B. anderen Providern), durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxies (Zwischenspeichern) oder durch einen Ausfall des AdServers, der nicht länger als 24 Stunden innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Bei einem Ausfall des AdServers über einen erheblichen Zeitraum im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

(2) Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Lässt der Anbieter eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist ihm die Ersatzwerbung   insbesondere aus Kapazitätsgründen   unzumutbar, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.

(3) Beruhen etwaige Mängel auf den von dem Auftraggeber gelieferten Werbemitteln, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das Gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.

(4) Reklamationen bei nicht offensichtlichen Mängeln müssen binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, im Übrigen innerhalb von vier Wochen seit erstmaliger Schaltung des Werbemittels schriftlich gegenüber dem Anbieter geltend gemacht werden.

11. Leistungsstörungen

Entfällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (etwa aus programmlichen oder technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streiks, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen. Sofern es sich um eine erhebliche Verschiebung handelt, wird der Auftraggeber hierüber informiert.

12. Haftung

Für sämtliche Schäden, sei es aus vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung, beschränkt sich die Haftung des Anbieters im kaufmännischen Verkehr auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens und auf das für den betreffenden Werbeauftrag zu zahlende Entgelt; diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Schaden vorsätzlich oder fahrlässig durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Anbieters verursacht wurde. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde. In solchen Fällen ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und auf das für den betreffenden Werbeauftrag zu zahlende Entgelt beschränkt. Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn und sonstige Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Eine Haftung des Anbieters für Beschaffenheitsgarantien bleibt unberührt. Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Anbieter nach den gesetzlichen Vorschriften.

13. Preisliste

(1) Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Preisliste des Anbieters. Eine nachträgliche Änderung der Preisliste bleibt vorbehalten. Gegenüber Nicht-Kaufleuten ist eine nachträgliche Erhöhung der Preise nur wirksam, soweit der von der Änderung betroffene Auftrag oder einzelne Abrufe innerhalb eines Auftrags später als vier Monate nach Vertragsschluss ausgeführt werden sollen. Der Anbieter wird Preisänderungen für bestätigte Aufträge mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels ankündigen, im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Die Erklärung des Rücktritts muss dem Anbieter innerhalb von 14 Tagen seit Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung schriftlich zugehen.

(2) Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbetreibenden an die Preislisten des jeweiligen Anbieters zu halten. Die vom Anbieter gewährte Mittlervergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.

14. Abrechnung

(1) Die Rechnungsstellung erfolgt im Monat des Erscheinens der Werbung sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wurde. Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto. Bei Zahlungseingang innerhalb von 14 Tagen 2% Skonto, wenn keine älteren Rechnungen unbezahlt sind.

(2) Der Verlag ist berechtigt, fehlerhafte Rechnungen innerhalb von sechs Monaten nach Rechnungsstellung zu korrigieren. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte können vom Auftraggeber nur ausgeübt werden, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

15. Zahlungsverzug

(1) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines wesentlich geringeren Schadens vorbehalten. Der Anbieter kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.

(2) Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen den Anbieter, auch während der Laufzeit des Vertrages die Schaltung weiterer Werbemittel abweichend vom ursprünglich vereinbarten Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und dem unverzüglichen Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

16. Kündigung

(1) Kündigungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Die Stornofrist beträgt zwei Wochen vor Buchungsbeginn, bei bereits laufender Buchung zwei Wochen zum Monatsende, sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wurde.

(2) Der Anbieter ist zur schriftlichen außerordentlichen Kündigung und zur sofortigen Entfernung des Werbemittels insbesondere dann berechtigt, wenn der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht trotz zweimaliger Mahnung nicht nachgekommen ist, der Auftraggeber trotz Abmahnung fortgesetzt gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGBs verstößt, das Werbemittel Rechte Dritter verletzt oder verletzen könnte oder der Auftraggeber das Werbemittel oder die Ziel-URL eigenmächtig geändert hat.

17. Informationspflichten des Anbieters

Soweit nichts anderes vereinbart ist, obliegt es dem Anbieter, die Zahl der Zugriffe auf das Werbemittel innerhalb von 10 Werktagen nach Ausführung des Auftrags für den Auftraggeber zum Abruf bereitzuhalten.

18. Datenschutz

Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt.

19. Erfüllungsort/Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlichrechtlichem Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Soweit Ansprüche des Anbieters nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Es gilt deutsches Recht. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt und hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Anbieters vereinbart, wenn der Vertrag schriftlich geschlossen wurde.

Ansprechpartner:


Anja Lohmann
Leitung Mediamanagement

+49.711.4502.486
a.lohmann@mairdumont.com


Alexandra Trefz
Assistenz
Partner & Website Management

+49.711.4502.496
a.trefz@mairdumont.com


Gaby Nitzsche
Junior Campaign Manager Online

+49.711.4502.2737
g.nitzsche@mairdumont.com